Direkt zum Inhalt

öffentliche Unternehmen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliche Betriebe, Staatsunternehmen, Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand. 1. Begriff: Organisatorisch abgrenzbarer Leistungsbereich im Sinn einer Wirtschaftseinheit, deren Träger vollständig - bei Kapitalgesellschaften mehrheitlich - die öffentliche Hand ist, mit folgenden Merkmalen:
    (1) Eine vom Verwaltungsvermögen abgrenzbare Vermögens- und Kapitalausstattung und damit verbunden eine vermögensmäßige, finanzwirtschaftliche und rechnungsmäßige Trennung vom Haushalt der Muttergebietskörperschaft,
    (2) eine leistungs- und kostenmäßig abgrenzbare Aufgabenwahrnehmung und
    (3) ein eigenständiger Entscheidungs- und Handlungsspielraum, d.h. eine organisatorische Sonderstellung gegenüber der Trägerverwaltung.

    Zu den öffentlichen Unternehmen gehören gemäß § 2 Abs. 3 Finanzstatistikgesetz alle Unternehmen, an deren Nennkapital oder Stimmrechte die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Einen Hinweis, wann Unternehmen im juristischen Sinne als öffentliche Unternehmen bezeichnet werden, gibt § 130 Abs. 1 GWB. Der Geltungsbereich betrifft Unternehmen die „ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet und betrieben werden“.

    Europarechtlich ist der Begriff im Rahmen der Transparenzrichtlinie zum EWG (Art. 2 Absatz 1b) geregelt. In dieser ist definiert, dass jedes Unternehmen, auf das „die öffentliche Hand aufgrund Eigentums, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann“ als öffentliches Unternehmen zu bezeichnen ist. „Es wird vermutet, dass ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird, wenn die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des Unternehmens besitzt oder über die Mehrheit der mit den Anteilen des Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leistungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens bestellen kann."

    Im juristischen Sinne ist der Begriff des öffentlichen Unternehmens damit unabhängig von der konkreten Organisationsform angesiedelt. Das öffentliche Unternehmen kann öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert, rechtsfähig oder nicht rechtsfähig sein. Je nach Unternehmensgegenstand kann es nach Abgrenzung einiger Kommunalverfassungen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand geben.

    2. Öffentliche Unternehmen weisen sehr unterschiedliche Formen und Grade der Verselbstständigung gegenüber der Trägerverwaltung aus:
    a) Der als Bruttobetrieb geführte Regiebetrieb besitzt den rechnerisch und organisatorisch geringsten Grad an Eigenständigkeit. Er wird zwar von der Verwaltung getrennt geführt, alle Ausgaben und Einnahmen sind jedoch Teil des Haushalts (Brutto-Etatisierung) der Muttergebietskörperschaft. Im Rahmen der Verwaltungsreform und dabei der Globalbudgetierung verliert der Bruttobetrieb zunehmend an praktischer Bedeutung.
    b) Die Eigengesellschaft in Form der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) oder AG weist formal den höchsten Grad an Selbstständigkeit auf mit einer vom Haushalt vollständig losgelösten, durch das Handelsrecht geprägten Rechnungslegung.

    3. „Öffentlich” zielt zunächst auf die Trägerschaft (Eigentumsverhältnisse) ab, verbunden mit der traditionellen Vorstellung, dass über das Eigentum eine Instrumentalisierung (Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen) im Sinn einer öffentlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Von daher können öffentliche Unternehmen als spezifische Organisationsformen der öffentlichen Hand angesehen werden. Sie stellen dezentralisierte Träger öffentlicher Aufgaben dar, die sich im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden.

    4. Abgrenzungsprobleme ergeben sich gegenüber den Industriebeteiligungen des Bundes und gegenüber jenen Unternehmen, die durch private und öffentliche Eigentumsverhältnisse geprägt sind.

    Vgl. auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen; Kommunale Unternehmen.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "öffentliche Unternehmen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap öffentliche Unternehmen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/oeffentliche-unternehmen-46135 node46135 öffentliche Unternehmen node39283 kommunale Unternehmen node46135->node39283 node36671 Gesellschaft mit beschränkter ... node46135->node36671 node45840 Regiebetrieb node39283->node45840 node50919 Verein node39283->node50919 node35232 Genossenschaft node39283->node35232 node39283->node36671 node53670 Eigenbetrieb node53670->node45840 node40085 Kommanditgesellschaft (KG) node45573 Personengesellschaft node47658 Unternehmung node47658->node46135 node47658->node40085 node47658->node45573 node46240 offene Handelsgesellschaft (OHG) node47658->node46240 node45840->node46135 node34495 Einkaufsgenossenschaft node45840->node34495 node37138 Körperschaft node37138->node36671 node30819 Betrieb node30819->node46135 node48087 Unternehmen node30819->node48087 node45598 Produktionsfaktoren node30819->node45598 node38991 Kapitalgesellschaften node40541 juristische Person node40541->node36671 node36671->node38991 node36671->node46240 node48087->node47658 node54080 Wirtschaft node54080->node30819 node52673 Soziale Medien node52673->node30819
    Mindmap öffentliche Unternehmen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/oeffentliche-unternehmen-46135 node46135 öffentliche Unternehmen node36671 Gesellschaft mit beschränkter ... node46135->node36671 node39283 kommunale Unternehmen node46135->node39283 node45840 Regiebetrieb node46135->node45840 node30819 Betrieb node30819->node46135 node47658 Unternehmung node47658->node46135

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Fabry, B.; Augsten, U.:Unternehmen der öffentlichen Hand
    Baden-Baden: Nomos Verlag, 2011

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete