nicht handelbare Güter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Güter, die nicht international gehandelt werden können und deswegen in verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Preise aufweisen können (z. B. Grundstücke). Diese Preise werden allein durch die nationalen Angebots- und Nachfragebedingungen bestimmt.
Gegensatz: handelbare Güter.
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