Direkt zum Inhalt

nicht abzugsfähige Aufwendungen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Im Einkommensteuerrecht (§ 12 EStG) und im Körperschaftsteuerrecht (§ 10 KStG) verwendeter Begriff für Ausgaben des Steuerpflichtigen, die bei der Einkommensermittlung nicht abzugsfähig sind.

    2. Zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen gehören neben den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und Spenden: a) im Einkommensteuerrecht:
    (1) die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge einschließlich solcher Kosten der Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt;
    (2) freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht und Zuwendungen an eine gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten, auch wenn diese Zuwendungen auf einer bes. Vereinbarung beruhen;
    (3) die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch und für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die Entnahmen sind (nicht abzugsfähige Steuern);
    (4) Geldstrafen.

    b) im Körperschaftsteuerrecht:
    (1) Aufwendungen zur Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind;
    (2) Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch (nicht abzugsfähige Steuern);
    (3) in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen;
    (4) die Hälfte der Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Grubenvorstands oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen.

    Vgl. auch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "nicht abzugsfähige Aufwendungen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap nicht abzugsfähige Aufwendungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nicht-abzugsfaehige-aufwendungen-40578 node40578 nicht abzugsfähige Aufwendungen node31469 Ausgaben node40578->node31469 node38608 nicht abzugsfähige Steuern node40578->node38608 node46096 Spenden node40578->node46096 node37723 nicht abzugsfähige Betriebsausgaben node40578->node37723 node30077 Aufwendungen node31469->node30077 node39327 Kosten node31469->node39327 node32528 Entnahme node38608->node32528 node36017 Fundraising node30856 Bedürfnis node44624 Sonderausgaben node45573 Personengesellschaft node46096->node36017 node46096->node30856 node46096->node44624 node46096->node45573 node49172 Wirtschaftsplan node49172->node31469 node30171 Abgrenzung node30171->node31469 node27440 Arbeitszimmer node30077->node40578 node30077->node39327 node38407 Industrie-Kontenrahmen (IKR) node30077->node38407 node33703 Gewinn- und Verlustrechnung ... node30077->node33703 node43383 Schmiergelder node50026 Werbekosten node50026->node37723 node37723->node27440 node37723->node43383 node43179 Rückstellung node43179->node30077
    Mindmap nicht abzugsfähige Aufwendungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nicht-abzugsfaehige-aufwendungen-40578 node40578 nicht abzugsfähige Aufwendungen node37723 nicht abzugsfähige Betriebsausgaben node40578->node37723 node31469 Ausgaben node40578->node31469 node46096 Spenden node40578->node46096 node38608 nicht abzugsfähige Steuern node40578->node38608 node30077 Aufwendungen node30077->node40578

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete