Direkt zum Inhalt

Nebenleistungen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Verkehrswirtschaft
    2. Umsatzsteuerrecht

    Verkehrswirtschaft

    Die Deregulierung des Verkehrssektors hat für den Frachtverkehr die Regelung der Nebenleistungen gegenstandslos werden lassen, da die Verkehrsunternehmen individuelle Preise mit den Verladern aushandeln können. Für den Personenverkehr sind z.B. die öffentlichen Eisenbahnen verpflichtet, „Tarife aufzustellen, die alle Angaben, die zur Berechnung eines Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind ... enthalten“ (§ 12 II AEG).

    Umsatzsteuerrecht

    Eine Leistung, die wirtschaftlich von einer anderen, wichtigeren Leistung nicht getrennt werden kann. Nebenleistungen werden daher als Teil der Hauptleistung besteuert.

    Vgl. auch Lieferungen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Nebenleistungen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Nebenleistungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nebenleistungen-41850 node41850 Nebenleistungen node37813 Lieferung node41850->node37813 node41748 Kommissionsgeschäft node37813->node41748 node49603 Umsatzsteuer node37813->node49603 node47118 Vorsteuerabzug node47118->node37813 node48634 Umsatz node48634->node37813
    Mindmap Nebenleistungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nebenleistungen-41850 node41850 Nebenleistungen node37813 Lieferung node41850->node37813

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete