Mietrechtsreform
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinfachung und Neugliederung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), verbunden mit einem verstärkten Mieterschutz. Zusätzlich wurden das Miethöhegesetz und das sog. Sozialklauselgesetz integriert sowie die Regeln zu den Betriebskosten zusammengefasst. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19.6.2001 (BGBl. I 1149).
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