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MERCOSUR

Definition: Was ist "MERCOSUR"?

Abk. für Mercado Común del Cono Sur; gemeinsamer Markt im südlichen Lateinamerika.

1. Errichtung und Ziele: Grundlage ist das am 26.3.1991 von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnete Asunción-Abkommen (29.11.1991). Seit 4.7.2006 ist Venezuela viertes Vollmitglied des MERCOSUR.

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    Abk. für Mercado Común del Cono Sur; gemeinsamer Markt im südlichen Lateinamerika.

    1. Errichtung und Ziele: Grundlage ist das am 26.3.1991 von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnete Asunción-Abkommen (29.11.1991). Venezuela unterzeichnete 4.7.2006 den MERCOSUR-Vertrag und ist seit 31.7.2012 fünftes Vollmitglied des MERCOSUR (die Mitgliedschaft ist allerdings seit Ende 2016 suspendiert). Durch dieses Vertragswerk, das für den Beitritt weiterer Länder aus der Region offen steht (assoziiert sind Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru, über eine Assoziierung mit Mexiko wird seit 2004 verhandelt), verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur schrittweisen Schaffung eines Gemeinsamen Marktes, zum Ausbau der wirtschaftspolitischen Koordination, zur Angleichung von Rechtsvorschriften mit Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel sowie zum Schutz der Umwelt. Das Abkommen fügt sich in den Rahmen von ALADI ein und vertieft die dort vereinbarten Abmachungen (die lediglich auf die Integration einzelner Sektoren abzielen). Kernelement des MERCOSUR ist eine weit reichende Handelsliberalisierung; es existieren einige Schutzklauseln sowie spezifische Ausnahmebereiche, die einer verzögerten Liberalisierung unterworfen sind. Die Mitgliedsländer haben bis Ende 1994 (Paraguay bis Ende 1995; Venezuela seit Juli 2012) untereinander alle Zölle und nicht tarifären Handelshemmnisse nach einem vertraglichen Stufenplan abgebaut. Gleichzeitig wurde die Handelspolitik gegenüber Drittländern weitgehend angeglichen und die interne Freizügigkeit von Personen und Kapital hergestellt, sowie ein einheitlicher Außenzolltarif wurde aufgebaut. Damit entspricht das MERCOSUR-Konzept dem einer Zollunion. Obwohl die Ziele ergeizig waren, sind zwanzig Jahre nach Gründung des MERCOSUR viele Ziele nicht erreicht worden, da zwischen den Mitgliedstaaten Streitigkeiten bestehen. So hat Brasilien erst 2009 dem Beitritt Venezuelas zugestimmt, Paraguay hat bis 2011 dem Beitritt nicht zugestimmt. Der "Entwicklungsprozess" des MERCOSUR ist noch nicht abgeschlossen.

    2. Organe: Die institutionelle Struktur besteht bisher nur aus zwei Organen, dem sog. Rat (Entscheidungsorgan; Einstimmigkeitsprinzip) und der sog. Gemeinsamer-Markt-Gruppe (Initiativrecht, Überwachungsfunktionen, exekutive Aufgaben, kein supranationaler Charakter). Sitz des Sekretariats der „Gruppe” ist Montevideo. Anstelle eines gemeinsamen Gerichtshofs fungiert lediglich ein Schiedsgericht. Außerhalb des Abkommens von Asunción hat sich eine sog. Gemeinsame Parlamentarische Kommission etabliert; außerdem finden regelmäßig informelle Treffen der Wirtschaftsminister mit den Zentralbank-Präsidenten statt.

    3. Entwicklung: Der Handel mit den jeweils übrigen Mitgliedsländern spielte in der Vergangenheit nur für die beiden kleinen Teilnehmerstaaten eine größere Rolle. Seit Beginn des schrittweisen Abbaus der Handelsschranken (30.6.1991) hat der Intra-Block-Handel aller vier Integrationspartner jedoch signifikant zugenommen. Seit Anfang 1996 ist Bolivien, seit Mitte 1998 Chile, seit Mitte 2003 Peru und seit Oktober 2004 Kolumbien und Ecuador, sowie seit 2015 Guayana und Surinam dem MERCOSUR assoziiert.

    4. Beziehungen zur EU: Seit dem 1.7.1999 ist zwischen den EU- und den vier MERCOSUR-Staaten ein Rahmenabkommen zur wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kooperation in Kraft. Kernelement des Vertragswerks bildet die Verpflichtung zu einer zügigen beiderseitigen Verringerung der Handelshemmnisse; bei Vertragsunterzeichnung wurde außerdem die Absicht bekräftigt, im Laufe des ersten Jahrzehnts des 21. Jh. das Ziel einer umfassenden gemeinsamen Freihandelszone anzustreben. Das EU-MERCOSUR-Abkommen beinhaltet neben den handelspolitischen Vereinbarungen auch Bestimmungen zur Förderung von Investitionen sowie zur Zusammenarbeit in der Forschungs- und Technologiepolitik, sowie zur Kooperation in den Bereichen Wissenschaft und Umweltpolitik.

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