Marktsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
indirekte Steuern, die in das Kosten- und Preisgefüge der Unternehmen eingehen und bei freier Preisbildung auf dem anonymen Markt überwälzt werden. Marktsteuern sind im Gegensatz zu Maßsteuern leichter überwälzbar. Steuerklassifikation nach dem Kriterium Überwälzbarkeit.
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