Luftfrachtgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Luftverkehr. Die Abwicklung des Luftfrachtgeschäfts erfolgt durch die Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), die Ver- bzw. Ablader (die den Umschlag durchführen) und die Luftfrachtagenten der International Air Transport Association (IATA).
Vgl. auch Luftrecht.
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Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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