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Lohn- und Einkommensteuerstatistik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Systems der Steuerstatistiken; die alle drei Jahre durchgeführte Lohn- und Einkommensteuerstatistik dient der Beurteilung der Wirkung der Einkommensteuer. Neben rein steuerlichen Betrachtungen können mit ihr auch Untersuchungen der Einkommensverteilung durchgeführt werden. Daneben stehen fiskalpolitische Zielsetzungen. Anhand der Einkommensteuerstatistik erfolgen die Zerlegung der Lohnsteuer sowie die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Erhoben werden von den steuerpflichtigen natürlichen Personen Variablen wie Bruttolohn, Einkünfte, (zu versteuerndes) Einkommen, Sondervergünstigungen, Lohn-, Einkommen- und Kirchensteuer und vermögenswirksame Leistungen einschließlich Arbeitnehmer-Sparzulage und unterschiedliche soziodemografische Merkmale. Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden u.a. auch zur Vervollständigung und Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verwendet. Neben der dreijährliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik existiert eine jährliche Einkommensteuerstatistik. Diese sind eng miteinander verbunden. Unterschiede bestehen in der Periodizität und im Berichtsweg. Daneben enthält die dreijährliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik Angaben zu Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung und führt eine detailliertere Plausibilitätskontrolle durch als die jährliche Einkommensteuerstatistik.

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