Direkt zum Inhalt

Liebhaberei

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts für eine nicht auf Einkünfteerzielungsabsicht gerichtete Tätigkeit. Liebhaberei ist nach der Rechtsprechung nicht nur bei natürlichen Personen und Personengesellschaften möglich, sondern auch bei Kapitalgesellschaften. Liebhaberei ist ertragsteuerlich irrelevant, daher können v.a. die angefallenen Verluste nicht mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften steuermindernd verrechnet werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Liebhaberei"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Liebhaberei Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liebhaberei-39421 node39421 Liebhaberei node34827 Einkünfteerzielungsabsicht node39421->node34827 node36584 Gewerbebetrieb node36584->node34827 node51749 Steuerstundungsmodelle node51749->node39421 node62273 Verlustzuweisungsgesellschaft node62273->node51749
    Mindmap Liebhaberei Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liebhaberei-39421 node39421 Liebhaberei node34827 Einkünfteerzielungsabsicht node39421->node34827 node51749 Steuerstundungsmodelle node51749->node39421

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete