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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bis zur Abschaffung wegen praktischer Bedeutungslosigkeit zum 1.7.2007 bei der Zwangsversteigerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes nach § 10 ZVG als Rangklasse 2 bevorrechtigte Ansprüche aus Arbeits- und Dienstverhältnissen wegen der laufenden und der aus dem letzten Jahr rückständigen Beträge.

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