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Lärmschutzverordnung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lärmschutzverordnung vom 12.6.1990; (BGBl. I S. 1036) zur Festsetzung der Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche. Mit der Verordnung sind die von den Verwaltungen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte festgelegt, wobei die gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz berücksichtigt wurden. Nachfolgende Grenzwerte dürfen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen nicht überschritten werden.

    Grenzwerte in Dezibel (A)

     

    Tag

    Nacht

    in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

    57

    47

    in reinen und allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten

    59

    49

    in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

    64

    54

    in Gewerbegebieten

    69

    59

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