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Konvergenz, regulative

Definition: Was ist "Konvergenz, regulative"?

Konvergenz der Regulierung, Angleichung von historisch gewachsenen staatlichen Regulierungsregimen unterschiedlicher Märkte.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konvergenz der Regulierung, als regulative Konvergenz wird die Angleichung von historisch gewachsenen staatlichen Regulierungsregimen unterschiedlicher Märkte bezeichnet. Auslöser der regulativen Konvergenz ist die Branchenkonvergenz, die die Anpassung und Angleichung von Regulierungen notwendig machen kann. Bspw. wirft die Konvergenz der Informationstechnologie-, der Telekom­mu­nikations- und von Medienmärkten (IKM-Bereich) die wirtschaftspolitische Frage auf, ob und inwieweit die Regulierung der Telekommunikations- und der Medienmärkte angepasst oder an­ge­glichen werden sollte. Eine Angleichung der Re­gu­lierungsregime kann dabei an den Zielen, den Mitteln und den Institutionen an­setzen. Durch die Konvergenz des IKM-Be­reichs ergibt sich potenziell zunächst eine Kon­vergenz der Regulierungssziele. Zentrale Regulierungs­felder sind der Schutz kommunikationsbezogener Interessen, wie etwa die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Infrastruktur­sicherung und die Unterscheidbarkeit von Werbung und redaktionellen Inhalten sowie der Schutz nicht kommunikationsbe­zogener Interessen, wie Jugendschutz, Daten­schutz, Verbraucherschutz und der Schutz geistigen Eigentums.

    Als grundsätzliche Mittel zur Regulierung stehen die hoheitliche Regulierung, die gesellschaftliche Selbstregulierung und als Mischform die hoheitlich regulierte gesell­schaftliche Selbstregulierung zur Verfügung. Im Zuge der Branchenkonvergenz stellt sich hier die Frage, ob und inwieweit hoheitliche Regu­lierungs­formen, wie bspw. in der Telekommunikation, auf andere konver­gierende Branchen des IKM-Bereichs über­tragen werden sollten.

    Schließlich ist nach den Auswirkungen der Branchenkonvergenz auf jene Institutionen zu fragen, denen bislang die Regulierung in den einzelnen Konvergenzbranchen oblag. Zu diesen Institutionen zählen etwa die Regulierungs­behörde für Telekommuni­ka­tion und Post (RegTP), die Landes­me­dien­an­stalten und die Kommission zur Er­mitt­lung der Konzentration im Medien­be­reich (KEK). Wenn die Branchen­konvergenz eine regulative Konvergenz der Ziele und Mittel nach sich zieht, dann sind auch die Institutionen entsprechend neu zu organisieren.

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    Blackman, C.R.:Convergence between Telecommunications and Media: Regulatory Issues
    Nr. 22, 1998, S. in: Telecommunications Policy, S. 163-170.
    Knothe, M.:Konvergenz und Medien aus nationaler Sicht
    Nr. 3, 1998, S. in: Kommunikation & Recht 3, S. 95-99.

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