Irrtum im Motiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Irrtum, der nicht den Inhalt des Vertrages selbst, sondern lediglich Umstände betrifft, die den Betreffenden zum Abschluss des Vertrages bewogen haben (z.B. Irrtum über die Preiskalkulation). I.d.R. keine Anfechtung möglich.
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