Direkt zum Inhalt

Internetbetrug

Definition: Was ist "Internetbetrug"?

Internetbetrug beschreibt Betrugsdelikte im Rahmen der Internetkriminalität. Während manche Formen des Internetbetrugs ausschließlich im Internet vorkommen, stellen andere Varianten von Verhalten außerhalb des Netzes dar. Internetbetrug funktioniert v.a. aufgrund einer Informationsasymmetrie (Informationsgefälle) zwischen Opfer und Täter, oft auch der Gutgläubigkeit und der Gier vieler späterer Opfer.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Internetbetrug beschreibt Betrugsdelikte im Rahmen der Internetkriminalität. Während manche Formen des Internetbetrugs ausschließlich im Internet vorkommen, stellen andere Varianten von Verhalten außerhalb des Netzes dar. Internetbetrug funktioniert v.a. aufgrund einer Informationsasymmetrie (Informationsgefälle) zwischen Opfer und Täter, oft auch der Gutgläubigkeit und der Gier vieler späterer Opfer.

    2. Betrug: Unter Betrug versteht man a) im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt,
    b) im nicht strafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als „Betrügerei“ bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Handlungen begeht.

    3. Abgrenzung zu Computerkriminalität: Unter Internetkriminalität werden Straftaten verstanden, die mit den Techniken des Internets geschehen. Anders zu verstehen ist Computerkriminalität, bei der „nur“ der Computer ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt wird.

    4. Betrugsmethoden: a) Phishing,
    b) Identitätsdiebstahl: Identitätsdiebstahl (auch Identitätsbetrug; engl. Identity Theft) bezeichnet die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten (der Identität) durch Dritte. Ziel des Identitätsdiebstahls ist es i.d.R., einen Vermögensvorteil zu erreichen, Daten der betroffenen Person an interessierte Kreise zu verkaufen (illegale Auskunfteien) oder den rechtmäßigen Inhaber der Identitätsdaten in Misskredit zu bringen (Rufschädigung).
    c) Eingehungsbetrug: Dies ist eine bes. Form des Betrugs; der Betrüger täuscht hierbei über seine Absicht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch tatsächlich zu erfüllen. Auf das Internet bezogen bedeutet dies v.a. das Anbieten von Waren, die man gar nicht besitzt, in Onlineshops oder bei Onlineversteigerungen. Der Eingehungsbetrug im Internet setzt eine Vorauszahlung durch den später Betrogenen voraus. Oder dieser wird vom Täter aufgefordert, einen Betrag zu überweisen. Dies ist aus Käufersicht so riskant wie eine Barzahlung im Voraus.
    d) Informationsdiebstahl bei webbasierten Onlineberatungen (z.B. Gesundheitsdaten oder Lebensgewohnheiten); verläuft häufig unbemerkt von der betroffenen Person, da zunächst keinerlei Spuren vorhanden sind. Die durch den Betrug gewonnenen Informationen werden u.a. von illegal arbeitenden Auskunfteien vermarktet.
    e) Internetabonnements: Ein Unternehmer bietet einem potenziellen Kunden an, nach einer einmaligen Registrierung eine Dienstleistung zu beziehen. Einige Zeit später behauptet der Anbieter, es sei ein Dauerschuldverhältnis mit einer Vertragslaufzeit von mind. einem Jahr entstanden, und das gesetzliche Rücktrittsrecht bestünde nicht mehr.

    5. Fazit: In den letzten Jahren haben sich Tat- und Tätertypen stark verändert, die Tatwaffen (Computerprogramme) selbst sind großteils gratis im Internet zu finden. Die Bandbreite der neu entstehenden Deliktarten ist beachtlich. Das Internetstrafrecht muss daher laufend aktualisiert werden.

     

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Internetbetrug"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Internetbetrug Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/internetbetrug-53402 node53402 Internetbetrug node31718 Dauerschuldverhältnis node53402->node31718 node53396 Phishing node53402->node53396 node28662 Dienstleistungen node53402->node28662 node41233 Informationsasymmetrie node53402->node41233 node37192 Internet node53402->node37192 node40528 Information node40560 Miete node29826 Dienstvertrag node29385 Darlehen node31718->node40560 node31718->node29826 node31718->node29385 node34439 Gesellschaftsvertrag node31718->node34439 node53410 Malware node33576 E-Mail node28043 Datenschutz node28043->node53396 node53413 Trojaner node53396->node53410 node53396->node33576 node53396->node53413 node50571 Verfügungsrechte node50571->node41233 node26952 Adverse Selection node26952->node41233 node27309 Dienstleistungsmarketing node28662->node27309 node42910 Prinzipal-Agent-Theorie node41233->node40528 node41233->node42910 node54101 Big Data node54101->node37192 node51842 Web 2.0 node51842->node37192 node34215 E-Commerce node34215->node37192 node52673 Soziale Medien node52673->node37192 node34968 Global City node34968->node28662 node54080 Wirtschaft node54080->node28662 node54195 Digitalisierung node54195->node28662
    Mindmap Internetbetrug Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/internetbetrug-53402 node53402 Internetbetrug node28662 Dienstleistungen node53402->node28662 node37192 Internet node53402->node37192 node41233 Informationsasymmetrie node53402->node41233 node53396 Phishing node53402->node53396 node31718 Dauerschuldverhältnis node53402->node31718

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete