Immobilienwertüberwachung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Wert einer als Kreditsicherheit dienenden Immobilie muss in regelmäßigen Abständen - bei Wohnimmobilien spätestens nach drei Jahren, bei Gewerbe- oder Betriebsimmobilien jährlich - überprüft werden. Die Kreditinstitute verwenden hierfür statistische Methoden, um die Werte der belasteten Immobilien zu überwachen. Gleichzeitig werden diejenigen Immobilien identifiziert, die einer Überprüfung und einer materiellen Folgebewertung bedürfen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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