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Hochschulpolitik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hochschulpolitik bezeichnet Politik, die sich auf die Gestaltung, Legitimation und Administration des tertiären Bildungsbereichs bezieht. Sie kann analytisch nach ihrem dominanten Steuerungsprinzip zwischen drei Idealtypen verortet werden:

    (1) Typ mit überwiegend staatlicher Koordination. Die einzelne Hochschule verfügt innerhalb eines von staatlichen Vorgaben geprägten Systems über lediglich geringe Entscheidungsautonomie.

    (2) Typ mit überwiegend marktwirtschaftlich/wettbewerblichen Koordinationsformen. Hier ist die einzelne Hochschule erheblich unabhängiger von staatlichen Gestaltungsimpulsen. Sie verfügt über weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten, um sich selbstständig an Anforderungen externer Stakeholder (also des Marktes) auszurichten.

    (3) Typ mit überwiegend akademischer Selbstkoordination. Dieser Typus ist gekennzeichnet durch eine relativ große Unabhängigkeit gegenüber externen Stakeholdern einerseits und staatlichen Steuerungseinflüssen andererseits. Stattdessen ist hier ein spezifischer Modus der Selbststeuerung durch eine sogenannte „akademische Oligarchie“ zu beobachten.

    Der dritte Typus war traditionell kennzeichnend für die deutsche Universitätslandschaft. In jüngerer Zeit existiert international ein Trend, unter der Überschrift des „new-Public-Management“ marktförmige Steuerungsformen in die Hochschulpolitik einzuführen, in dessen Zuge auch in Deutschland zunehmend Elemente wettbewerblicher Koordination institutionalisiert wurden.

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