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Gläubiger-Identifikationsnummer

Definition: Was ist "Gläubiger-Identifikationsnummer"?

Das SEPA-Lastschriftverfahren sieht im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers vor. Dieses Merkmal ist verpflichtend beim Einzug einer SEPA-Lastschrift im SEPA-Datensatz mitzugeben. Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer ermöglicht die Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, sodass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm ggf. eine solche Leistung optional anbieten kann.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Klassifizierung und Bedeutung: Das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift), das innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Single Euro Payments Area (SEPA) eingeführt wurde, sieht im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Creditor Identifier/ CI, im Folgenden: Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID) vor. Dieses Merkmal ist verpflichtend beim Einzug einer SEPA-Lastschrift im SEPA-Datensatz mitzugeben. Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Kreditwirtschaft über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, sodass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm ggf. eine solche Leistung optional anbieten kann. In den meisten europäischen Ländern wird in den bestehenden Lastschriftverfahren bereits ein nationales Identifikationsmerkmal des Lastschriftgläubigers verwendet, das von den Zahlungssystembetreibern oder in einigen Fällen auch von der Zentralbank (Belgien, Frankreich) verwaltet wird. Ein solches Merkmal bestand im vormaligen dt. Lastschriftverfahren nicht. Für das SEPA-Lastschriftverfahren wurde es daher neu eingeführt. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA)/Die Kreditwirtschaft (DW).

    2. Aufbau: Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem jeweiligen ISO-Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code) und einem nationalen Identifikationsmerkmal, das in der Länge variieren kann, jedoch maximal 28 Stellen aufweisen darf. Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf. Die Gläubiger-Identifikationsnummer für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut:

    • Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland (DE) als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID.
    • Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird.
    • Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die vom Lastschriftgläubiger - bspw. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen des Lastschriftgläubigers - beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben „ZZZ“ belegt.
    • Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b.a.w. immer mit ‚0’ belegt.
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