Direkt zum Inhalt

EWWU

Definition: Was ist "EWWU"?

Abk. für Europäische Wirtschafts- und Währungsunion; Bestandteil der Ersten Säule der Europäischen Union (EU). Nach Art. 3 IV EUV-Lissabon errichtet die EU eine WWU, deren Währung der Euro ist.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäische Wirtschafts- und Währungsunion; Kernziel der Europäischen Union (EU). Nach Art. 3 IV EUV errichtet die EU eine WWU, deren Währung der Euro ist. Laut ex-Art. 2 EGV hat die EWWU die Zielsetzung, innerhalb der EG ein beständiges, nicht-inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern. Zweck der EWWU ist es gemäß Art. 120 AEUV, den Einheitlichen Binnenmarkt in ein Wirtschaftsgebiet mittels einer einheitlicher Wirtschaftspolitik zu transformieren, sodass Mitgliedsstaaten, ihre Wirtschaftspolitik als „eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse” ansehen und im Rahmen des Rats der Europäischen Union koordinieren. Dies geschieht nach Maßgabe von Art. 119 AEUV auf der Basis marktwirtschaftlicher Ordnungsprinzipien, wobei die jeweiligen Politiken vorrangig am Ziel der Preisniveaustabilität sowie an den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, der Wahrung gesunder öffentlicher Finanzen und des langfristigen außenwirtschaftlichen Gleichgewichts auszurichten sind.

    Durchsetzung der Wirtschaftsunion: Die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten wird vom Rat überwacht und bewertet. Entspricht das Verhalten eines Mitgliedstaates nicht den genannten Grundsätzen, so kann der Rat konkrete Empfehlungen an den jeweiligen Staat richten. Dies ist bes. für die Fiskal- und die Lohnpolitik der Mitgliedsstaaten von Bedeutung, weil diesbezügliche Zuständigkeiten im Gegensatz zur Geldpolitik [Europäische Währungsunion (EWU)] nicht auf die EG übertragen wurden. Im Hinblich auf ihre Fiskalpolitik sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, „übermäßige Defizite” zu vermeiden (Art. 126 I AEUV). Im Hinblick auf die (nationalen) Haushaltspolitiken ist bestimmt worden, dass öffentliche Defizite weder vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB); bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken) noch durch bevorrechtigten Zugang zu Kreditinstituten finanziert werden dürfen (Art. 123 und 124 AEUV). Hinzu kommt, dass weder die EU noch die Mitgliedsstaaten für die Verbindlichkeiten der öffentlichen Haushalte anderer Mitgliedsstaaten haften (Art. 125 AEUV). 

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "EWWU"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap EWWU Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ewwu-35560 node35560 EWWU node30919 Binnenmarkt node35560->node30919 node34781 Europäische Zentralbank (EZB) node35560->node34781 node34043 Geldpolitik node35560->node34043 node54217 Brexit node54217->node30919 node54217->node34781 node54290 Krise der Europäischen ... node40664 Kapitalmarkt node39320 Inflation node54345 Euro-Krise node54345->node35560 node54345->node54290 node54345->node40664 node54345->node39320 node37867 IWF node54345->node37867 node35709 Freihandelszone node35709->node30919 node29133 DDP node29133->node30919 node35916 FCA node35916->node30919 node32279 EURIBOR node32279->node34781 node34781->node34043 node44033 Personalmanagement node38922 Integration node44033->node38922 node54201 Omni-Channel-Management node54201->node38922 node54032 Industrie 4.0 node54032->node38922 node49361 Supply Chain Management ... node49361->node38922 node38922->node35560 node48024 Zwei-Säulen-Strategie node48024->node34781 node48024->node34043 node41881 Monetarismus node41881->node34043 node39685 Liquidität node39685->node34043 node38052 Keynesianismus node38052->node34043
    Mindmap EWWU Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ewwu-35560 node35560 EWWU node34043 Geldpolitik node35560->node34043 node34781 Europäische Zentralbank (EZB) node35560->node34781 node30919 Binnenmarkt node35560->node30919 node38922 Integration node38922->node35560 node54345 Euro-Krise node54345->node35560

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete