Direkt zum Inhalt

Europäisches Parlament

Definition: Was ist "Europäisches Parlament"?

Das  parlamentarische Organ der EU. Es hat seinen Sitz in Straßburg wo im Jahr 12 Plenarsitzungen stattfinden; Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren von den Bürgern der Mitgliedsstaaten direkt gewählt.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Charakterisierung: Das gemeinsame parlamentarische Organ  der EU. Es setzt sich  aus Vertretern der unionsbürgerinnen und  Unionsbürger zusammen (Art. 13, 14 Abs. 1 EUV, Art. 223-234 AEUV). Es hat seinen Sitz in Straßburg, wo im Jahr 12 Plenarsitzungen stattfinden; Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren von den Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt. Im Europäischen Parlament existieren keine nationalen Gruppierungen, sondern politische Fraktionen auf Unionsebene. Der Anzahl der Mandate eines Mitgliedslandes liegt ein vertraglicher Schlüssel zugrunde, der an der Bevölkerungszahl orientiert ist.

    2. Kompetenzen: Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat sich das Europäische Parlament schrittweise zu einem Mitgestalter der Gemeinschaftspolitik entwickelt. Bes. seine Gesetzgebungsbefugnisse wurden ständig erweitert. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelverfahren erhoben.
    a) Haushaltsbefugnisse: Aufgrund seiner Position im Haushaltsverfahren kann das Europäische Parlament Einfluss auf die finanziellen Spielräume für die verschiedenen Politikbereiche nehmen. Das Europäische Parlament hat das Recht, den Gesamt-Haushaltsplan der EU (EU-Haushalt) abzulehnen; bei den sog. nicht-obligatorischen Ausgaben (z.B. Strukturfonds, Forschungsprogramme, Umweltpolitik, Verkehr) kann das Parlament die Höhe der Etatansätze beschließen.
    b) Gesetzgebungsbefugnisse: Der EWGV sah ursprünglich vor, dass die Kommission Rechtsakte vorschlug und der Rat sie - seit 1979 nach Anhörung des Parlaments - verabschiedete. Der Unionsvertrag gibt ihm das Recht, Gesetzgebungsvorhaben  zu initiieren, verpflichtet die Kommission aber nicht ausdrücklich, auf Aufforderung des Europäischen Parlaments einen Vorschlag für einen zu erlassenden Rechtsakt auszuarbeiten. Die Überprüfung des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission gibt dem Parlament Gelegenheit, seine Prioritäten anzumelden. Bei der Beteiligung des Europäischen Parlaments an der EU-Gesetzgebung kann man abgestufte Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte  im ordentlichen und besonderen Gesetzgebungsverfahren unterscheiden  (Art. 289, 294 AEUV).
    c) Ernennung und Kontrolle: Die Europäische Kommission ist dem Europäischen Parlament verantwortlich. Nach Ende eines Haushaltsjahrs entscheidet das Europäische Parlament auf der Basis des Berichts des EuRH über die Entlastung der Kommission. Das Europäische Parlament hat das Recht, die Europäische Kommission zu einer Rechtsetzungsinitiative aufzufordern. Das Europäische Parlament muss der Ernennung der Kommissare zustimmen, kann einem amtierenden Kommissar das Vertrauen entziehen und die Kommission über ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen (Art. 247 AEUV). Darüber hinaus wählt das Parlament den Präsidenten der Kommission (Art. 14 I EUV-Lissabon).

    3. Zusammensetzung: Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen Art. 14 EUV). Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mind. jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedsstaat vertreten (Art. 14 II S. 3 EUV). Kein Mitgliedsstaat erhält mehr als 96 Sitze (Art. 14 II S. 4 EUV). Den größten Anteil mit 96 Sitzen hat die Bundesrepublik Deutschland gefolgt von Frankreich mit 79 Sitzen und Italien mit 76 Sitzen. Die nächsten großen Länder sind Spanien mit 59 Sitzen und Polen mit 52 Sitzen. Die geringste Anzahl an Abgeorneten haben Luxemburg, Malta, Zypern (6 Sitze), Estland (7 Sitze) und Lettland und Slowenien (8 Sitze).
    Das Europäische Parlament verfügt über 20 parlamentarische Ausschüsse, die in öffentlicher Sitzung ein- bis zweimal monatlich zusammentreten und die Abstimmungen im Plenum vorbereiten.
    Mit dem Brexit hat sich die Zusammensetzung des EP geändert. An der Wahl zum Europäischen Parlament vom 23.5. bis 26.5.2019 hatte das UK noch teilgenommen. Bis zum Brexit am 31.1.2020 bestand das EP aus 751 Abgeordneten.

    Live-Debatten: alle Ausschuss- und Plenarsitzungen können über Internet live verfolgt werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Europäisches Parlament"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Europäisches Parlament Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeisches-parlament-35305 node35305 Europäisches Parlament node36502 Europäische Kommission node35305->node36502 node33843 EU node35305->node33843 node54217 Brexit node35305->node54217 node35709 Freihandelszone node39490 Kooperation node39490->node36502 node36502->node54217 node36330 Drittland node36330->node33843 node45185 Sanktion node45185->node33843 node46610 Societas Europaea (SE) node46610->node33843 node36365 Incoterms node36365->node33843 node27276 Dienstleistungsfreiheit node36670 EWR node27276->node36670 node36670->node35305 node36670->node35709 node47067 Zollunion node36670->node47067 node122147 COVID-19 node54217->node122147 node49053 Zoll node54217->node49053 node28662 Dienstleistungen node54217->node28662 node122433 Lockdown node54217->node122433 node34549 Gemeinschaft node34885 EWG node34549->node34885 node35544 GATT node34885->node35305 node34885->node36502 node34885->node36670 node34885->node54217 node34885->node35544 node34885->node47067 node28195 Antidumpingzoll node28195->node36502
    Mindmap Europäisches Parlament Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeisches-parlament-35305 node35305 Europäisches Parlament node54217 Brexit node35305->node54217 node33843 EU node35305->node33843 node36502 Europäische Kommission node35305->node36502 node34885 EWG node34885->node35305 node36670 EWR node36670->node35305

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete