Direkt zum Inhalt

Ersatzkasse

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Geschichte
    3. Aktuelle Entwicklungen

    Begriff

    Kassenart im System der  Krankenkassen. In den 1880er Jahren wurde die  gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland eingeführt und zunächst durch drei Kassenarten getragen: den  Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), den  Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK). Erst in den folgenden Jahrzehnten wurden die Ersatzkassen in das System der GKV einbezogen. Heute wird von einem gegliederten System der Krankenversicherung gesprochen.

    Geschichte

    Die Ersatzkassen gehen auf berufsständische Selbsthilfeeinrichtungen zurück. Darin organisierten sich bspw. Kaufleute oder Handlungsgehilfen (kaufmännische Angestellte). Später wurden Ersatzkassen auch von Angestellten- oder Arbeitergewerkschaften gegründet. Die ursprüngliche Berufsbezogenheit hat dazu geführt, dass Arbeiter-Ersatzkassen (für Handwerksberufe) und Angestellten-Ersatzkassen (für kaufmännische und technische Berufe) entstanden. Durch die Einführung der freien Kassenwahl 1996 gingen diese Unterschiede verloren. Noch heute unterscheiden sich die Ersatzkassen allerdings in einem wesentlichen Merkmal von den AOK, den BKK und den IKK: In den Verwaltungsräten von zwei der sechs Ersatzkassen sitzen nur gewählte Vertreter der Versicherten. Die Verwaltungsräte der anderen Kassenarten sind dagegen je zur Hälfte mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Die (Ersatzkasse) DAK-Gesundheit ist die deutsche Krankenkasse mit den am weitesten zurückgehenden Wurzeln. Handlungsgehilfen gründeten 1774 in Breslau mit 10.000 Thalern das „Institut für hülfsbedürftige Handlungsdiener“, die älteste Vorläuferkasse der DAK-Gesundheit.

    Aktuelle Entwicklungen

    Heute gibt es noch sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Mio. Versicherte betreuen und somit die größte Kassenart darstellen. Durch kassenartenübergreifende Fusionen sitzen bei vier Ersatzkassen auch Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten. Die Ersatzkassen sind seit dem 1.1.2009 im Verband der Ersatzkassen (vdek) organisiert.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Ersatzkasse"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Ersatzkasse Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ersatzkasse-52564 node52564 Ersatzkasse node40033 Krankenversicherung node40033->node52564 node44201 Sozialversicherung node40033->node44201 node52155 Krankenkasse node40033->node52155 node38183 Kontrahierungszwang node38183->node40033 node46058 soziale Sicherung node46058->node40033 node30451 Courtage node30451->node40033 node52155->node52564 node52155->node38183 node27889 Aktiengesellschaft (AG) node52155->node27889 node35359 Franchise node35359->node52155
    Mindmap Ersatzkasse Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ersatzkasse-52564 node52564 Ersatzkasse node40033 Krankenversicherung node40033->node52564 node52155 Krankenkasse node52155->node52564

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete