distribuierender Handel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsbetriebe, die den Schwerpunkt ihrer Markttätigkeit auf der Absatzseite haben, d.h. Waren in großen Mengen aufkaufen und in kleinen Mengen an ihre Kunden weitergeben. Fast alle Handelsbetriebe sind dem distribuierenden Handel zuzuordnen, eine Ausnahme stellt der Aufkaufhandel (kollektierender Großhandel) dar.
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