Direkt zum Inhalt

Ausflaggung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Registrierung eines Fahrzeugs (Schiff, Flugzeug, Kraftfahrzeug) außerhalb des Heimatstaates des Fahrzeugeigentümers. Ursachen hierfür sind niedrigere Fahrzeugeinsatzkosten aufgrund steuer-, arbeits- und anderer rechtlicher Vorschriften im Ausland.

    Vgl. auch Billigflaggen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Ausflaggung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Ausflaggung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausflaggung-28360 node28360 Ausflaggung node51466 Billigflagge node28360->node51466
    Mindmap Ausflaggung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausflaggung-28360 node28360 Ausflaggung node51466 Billigflagge node28360->node51466

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete