Aufgabe zugunsten der Staatskasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schlussbehandlung im Unionszollkodex (UZK) für Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung oder einem besonderen Verfahren (Zollverfahren) befinden. Die Aufgabe zugunsten der Staatskasse darf keine Kosten verursachen. Mit dem UZK ist diese Schlussbehandlung (Verwertung von Waren) erstmals in jedem EU-Mitgliedstaaat möglich.
Bücher
Köln, 2014, S. S. 175
Herne, 2012, S. in Witte, P. / Wolffgang, H.-M., Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, S. 96
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