Architektenvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Seit dem 1.1.2018 neu ins BGB eingefügter Vertragstypus (§ 650p BGB) als Unterform des Werkvertrages (§ 631 BGB), vgl. zu den Rechtsänderungen ab 1.1.2018 allgemein bei Werkvertrag.
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