Anlage Vorsorgeaufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
amtlicher Vordruck der Finanzbehörden seit dem Veranlagungszeitraum 2009, den seitdem jeder Steuerpflichtige ausfüllen muss. Eheleute, die zusammen veranlagt werden, füllen den Vordruck gemeinsam aus.
Mit der Anlage Vorsorgeaufwand, die eine Ergänzung zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung ist, werden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Altersvorsorge, Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung und sonstige Vorsorgeaufwendungen) gemacht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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