AGB-Gesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 9.12.1976 (BGBl. I 3317) m.spät.Änd. Durch die Schuldrechtsreform als Nebengesetz aufgehoben und mit geringfügigen Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - §§ 305–310 BGB - integriert.
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Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
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