Direkt zum Inhalt

Äquivalente

Definition: Was ist "Äquivalente"?

Patentrechtlicher Begriff zur Bestimmung des Schutzumfangs von Patenten und Gebrauchsmustern.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Äquivalenzlehre; patentrechtlicher Begriff zur Bestimmung des Schutzumfangs von Patenten und Gebrauchsmustern. Die Anerkennung äquivalenter Verletzungshandlungen trägt dem Umstand Rechnung, dass im Wortlaut eines Patent- oder Gebrauchsmusteranspruchs (Patentanspruch) die zahlreichen Möglichkeiten der technischen Ausführung einer geschützten Lehre nicht vollständig erfasst werden können. Äquivalente liegen vor, wenn der Fachmann anhand des allg. Fachwissens unter Berücksichtigung des Stands der Technik ohne erfinderisches Zutun die vom Wortlaut der Patentansprüche abweichenden Merkmale des Verletzungsgegenstandes als Lösungsmittel erkennt, die mit den im Patentanspruch genannten Merkmalen in ihrer technischen Funktion übereinstimmen und eine (im Wesentlichen) gleiche Wirkung erzielen. Äquivalente liegen im Schutzbereich, wenn sich die technische Gleichwirkung im Rahmen des im Patent offenbarten Lösungsprinzips hält. Im Erteilungs-, Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren erklärte Beschränkungen oder Verzichte sind zu berücksichtigen und beschränken den Schutzumfang. Ist das als gleichwirkend angegriffene Lösungsmittel im Stand der Technik vorbekannt oder nahe gelegt, erstreckt sich der Patentschutz nicht auf dieses Mittel. Äquivalente liegen ferner nicht vor, wenn bei einem als äquivalent angegriffenen Lösungsmittel völlig oder nahezu völlig auf den mit dem Patent erstrebten Erfolg oder dessen Vorteile verzichtet wird oder das Mittel der Lösung eines anderen technischen Problems dient.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Äquivalente"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Äquivalente Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aequivalente-30558 node30558 Äquivalente node42833 Patent node30558->node42833 node43089 Patentanspruch node30558->node43089 node41069 Kombinationspatent node42833->node41069 node41475 Lizenzgebühren node41475->node42833 node49553 Zahlungsbilanz node49553->node42833 node38383 Lizenz node38383->node42833 node41220 Lizenzvertrag node41220->node42833 node43089->node42833 node44545 Patentanmeldung node43089->node44545 node42083 Patentkategorien node42083->node43089 node41069->node30558 node41069->node43089 node41069->node42083 node35472 freier Stand der ... node35472->node30558 node35472->node42833
    Mindmap Äquivalente Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aequivalente-30558 node30558 Äquivalente node42833 Patent node30558->node42833 node43089 Patentanspruch node30558->node43089 node41069 Kombinationspatent node41069->node30558 node35472 freier Stand der ... node35472->node30558

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete