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Abwassergesetz (AbwG)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelt die Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer und ist wie folgt gegliedert:

    §§ 1 – 3

    Erster Abschnitt:    
    Allgemeine Vorschriften

    §§ 4 – 8

    Zweiter Abschnitt:
    Ermittlung der Schädlichkeit

    §§ 9 – 10

    Dritter Abschnitt:   
    Abgabepflicht

    §§ 11 – 13

    Vierter Abschnitt:   
    Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe

    §§ 14 – 18

    Fünfter Abschnitt:  
    Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften

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