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Abonnement, Angebotsformen von

Definition: Was ist "Abonnement, Angebotsformen von"?

Grundsätzlich können die Angebotsformen von Abonnementverträgen für Presse­erzeugnisse nach der Person des Bezahlenden unterschieden werden, nämlich in Selbst­zahler- bzw. Eigenabonnement und Geschenk­abonnement. Bei Letzterem bezahlt der Schenkende das Abonnement, das der Beschenkte bezieht.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsätzlich können die Angebotsformen von Abonnementverträgen für Presse­erzeugnisse nach der Person des Bezahlenden unterschieden werden, nämlich in Selbst­zahler- bzw. Eigenabonnement und Geschenk­abonnement. Bei Letzterem bezahlt der Schenkende das Abonnement, das der Beschenkte bezieht.

    Darüber hinaus wird in der Praxis nach der Gewinnungsform differenziert:

    • Prämien-Abonnement: Bei dieser weit verbreiteten Werbeform dürfen Werbender und Geworbener nicht identisch sein („Leser werben Leser“, LwL). Die Prämie wird dem Werbenden für seine Vermittlungs­tätigkeit gewährt. Sie darf bei Zeitschriften den Wert einer Jahresgebühr, bei Zeitungen den einer Halbjahresgebühr nicht überschreiten.
    • Probe- oder Mini-Abonnement: Beim Probe­abonnement handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Abonnement, das oft zu vergünstigten Konditionen und/ oder unter Gewährung einer Zugabe angeboten wird. Zumeist ist es mit einer negativen Option verbunden.
    • Negative Option: Bei Angeboten, die eine negative Option beinhalten, wird mit dem Kunden vereinbart, dass nach Ablauf der Probezeit eine regelmäßige Belieferung aufgenommen wird. Möchte der Kunde dieses verhindern, so hat er die Bestellung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu widerrufen.
    • Positive Option: Anders als bei der negativen Option endet bei der positiven Option die Belieferung nach Ablauf der Probelaufzeit automatisch, wenn der Kunde nicht ausdrücklich ein neues Angebot annimmt.
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