Abbaufähigkeit von Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kennzeichen für die Dauer, die ein Unternehmen an bestimmte Kosten gebunden ist. Kenntnis der Abbaufähigkeit von Kosten wird für alle Entscheidungen benötigt, die eine Reduzierung der Beschäftigung bzw. der Kapazität (Desinvestitionen) beinhalten. Ihre Bestimmung setzt detaillierte Analysen der Bindungsdauer der Kosten, v.a. der fixen Kosten (Bereitschaftskosten) voraus.
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