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Annahme der Zuteilung

Definition: Was ist "Annahme der Zuteilung"?

Bausparkassen haben unterschiedliche Zuteilungsverfahren. Ein Verfahren ist u.a. die Annahme der Zuteilung. Nachdem die Bausparkasse dem Sparer die Zuteilung schriftlich mitgeteilt hat, kann dieser die Zuteilung annehmen falls dies in seine Dispositionen passt.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bausparkassen haben unterschiedliche Zuteilungsverfahren.

    Ein Verfahren ist u.a. die Annahme der Zuteilung. Nachdem die Bausparkasse dem Sparer die Zuteilung schriftlich mitgeteilt hat, kann dieser die Zuteilung annehmen falls dies in seine Dispositionen passt. Verstreicht die gesetzte Frist, gilt die Zuteilung als nicht angenommen und der Vertrag wird zu bisherigen Konditionen fortgeführt. Dies ist bes. ratsam, wenn es sich um „Altverträge“ mit attraktiven Guthabenzinsen handelt. Seinen Zuteilungsanspruch kann der Bausparer später jederzeit geltend machen und wird dann bei folgenden Zuteilungsterminen vorrangig berücksichtigt.

    Ein anderes Verfahren ist u.a. die automatische Zuteilung. Werden die Bausparverträge zwischenfinanziert, wird die Zuteilung sofort angestrebt. Eine separate Zuteilungsannahme ist dann nicht erforderlich.

    Genauso verhält es sich, wenn eine Altersvorsorge-Bauspar-Vorfinanzierung besteht. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne bes. Annahme der Zuteilung mit den aus dem Bausparvertrag bereit gestellten Mitteln verrechnet.

    Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.

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